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   OVG Bremen, 24.08.2021 - 1 LA 217/20   

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OVG Bremen, 24.08.2021 - 1 LA 217/20 (https://dejure.org/2021,36325)
OVG Bremen, Entscheidung vom 24.08.2021 - 1 LA 217/20 (https://dejure.org/2021,36325)
OVG Bremen, Entscheidung vom 24. August 2021 - 1 LA 217/20 (https://dejure.org/2021,36325)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtliches Gehör; Überraschungsentscheidung; unvollständiger Sachverhalt

  • rechtsportal.de

    Berufung gegen Abschiebung aufgrund Gehörsverstoß durch unzulässige Überraschungsentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Bremen, 19.06.2019 - 2 LA 125/18
    Auszug aus OVG Bremen, 24.08.2021 - 1 LA 217/20
    Im Übrigen ist davon auszugehen, dass die Gerichte das von ihnen entgegengenommene Parteivorbringen auch zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen haben, zumal die Gerichte nach Art. 103 Abs. 1 GG nicht verpflichtet sind, sich mit jedem Vorbringen in der Begründung der Entscheidung ausdrücklich zu befassen (BVerfG, Beschl. v. 02.12.1969 - 2 BvR 320/69, juris Rn. 10; OVG Bremen, Beschl. v. 19.06.2019 - 2 LA 125/18, juris Rn. 13 m.w.N.).

    Denn die Behauptung, das Gericht habe einem tatsächlichen Umstand nicht die richtige Bedeutung für weitere tatsächliche oder rechtliche Folgerungen beigemessen, vermag einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG nicht zu begründen (BVerfG, Beschl. v. 02.12.1969 - 2 BvR 320/69, juris Rn. 9; OVG Bremen, Beschl. v. 19.06.2019 - 2 LA 125/18, juris Rn. 15 m.w.N.).

    Die grundsätzliche Bedeutung einer Asylsache ist daher nur dann im Sinne des § 78 Abs. 4 Satz 4 AsylG dargelegt, wenn eine derartige Frage konkret bezeichnet und darüber hinaus erläutert worden ist, warum die Frage im angestrengten Berufungsverfahren klärungsbedürftig wäre und aus welchen Gründen ihre Beantwortung über den konkreten Einzelfall hinaus dazu beitrüge, die Rechtsfortbildung zu fördern oder die Rechtseinheit zu wahren (vgl. BVerfG, Beschluss v. 15.08.1994 - 2 BvR 719/93 - InfAuslR 1995, 15 ; OVG Bremen, Beschl. v. 19.06.2019 - 2 LA 125/18, juris Rn. 8).

  • BVerfG, 02.12.1969 - 2 BvR 320/69

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus OVG Bremen, 24.08.2021 - 1 LA 217/20
    Im Übrigen ist davon auszugehen, dass die Gerichte das von ihnen entgegengenommene Parteivorbringen auch zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen haben, zumal die Gerichte nach Art. 103 Abs. 1 GG nicht verpflichtet sind, sich mit jedem Vorbringen in der Begründung der Entscheidung ausdrücklich zu befassen (BVerfG, Beschl. v. 02.12.1969 - 2 BvR 320/69, juris Rn. 10; OVG Bremen, Beschl. v. 19.06.2019 - 2 LA 125/18, juris Rn. 13 m.w.N.).

    Denn die Behauptung, das Gericht habe einem tatsächlichen Umstand nicht die richtige Bedeutung für weitere tatsächliche oder rechtliche Folgerungen beigemessen, vermag einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG nicht zu begründen (BVerfG, Beschl. v. 02.12.1969 - 2 BvR 320/69, juris Rn. 9; OVG Bremen, Beschl. v. 19.06.2019 - 2 LA 125/18, juris Rn. 15 m.w.N.).

  • BVerwG, 27.07.2015 - 9 B 33.15

    Rechtliches Gehör; mündliche Verhandlung; Ladung; Empfangsbekenntnis; Zustellung;

    Auszug aus OVG Bremen, 24.08.2021 - 1 LA 217/20
    Äußern können sich die Beteiligten nur, wenn sie den zu Grunde gelegten Prozessstoff in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht kennen (BVerwG, Beschl. v. 27.07.2015 - 9 B 33/15, juris Rn. 8).
  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvR 399/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen

    Auszug aus OVG Bremen, 24.08.2021 - 1 LA 217/20
    Art. 103 Abs. 1 GG ist allerdings erst verletzt, wenn sich im Einzelfall klar ergibt, dass das Gericht dieser Pflicht nicht nachgekommen ist (BVerfG, Beschl. v. 22.11.1983 - 2 BvR 399/81, BVerfGE 65, 293 -297, Rn. 11).
  • BVerfG, 15.08.1994 - 2 BvR 719/93

    Überspannung an die Anforderungen des Verfahrens nach § 78 AsylVfG

    Auszug aus OVG Bremen, 24.08.2021 - 1 LA 217/20
    Die grundsätzliche Bedeutung einer Asylsache ist daher nur dann im Sinne des § 78 Abs. 4 Satz 4 AsylG dargelegt, wenn eine derartige Frage konkret bezeichnet und darüber hinaus erläutert worden ist, warum die Frage im angestrengten Berufungsverfahren klärungsbedürftig wäre und aus welchen Gründen ihre Beantwortung über den konkreten Einzelfall hinaus dazu beitrüge, die Rechtsfortbildung zu fördern oder die Rechtseinheit zu wahren (vgl. BVerfG, Beschluss v. 15.08.1994 - 2 BvR 719/93 - InfAuslR 1995, 15 ; OVG Bremen, Beschl. v. 19.06.2019 - 2 LA 125/18, juris Rn. 8).
  • VGH Bayern, 07.11.2016 - 14 ZB 16.30380

    Keine Verfolgungsgefahr im Iran bei formalem Glaubensübertritt zum Christentum

    Auszug aus OVG Bremen, 24.08.2021 - 1 LA 217/20
    Aus dem Grundsatz des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG , § 108 Abs. 2 VwGO ) ergibt sich, dass eine gerichtliche Entscheidung nur auf solche Tatsachen und Beweisergebnisse gestützt werden darf, zu denen sich die Beteiligten äußern konnten (BayVGH, Beschl. v. 07.11.2016 - 14 ZB 16.30380, juris Rn. 10).
  • VGH Bayern, 18.01.2021 - 9 ZB 17.30006

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung in asylrechtlicher Streitigkeit

    Auszug aus OVG Bremen, 24.08.2021 - 1 LA 217/20
    Vielmehr ziehen sie im Gewand einer Grundsatzrüge die Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung in Zweifel, was jedoch keinen im Asylverfahrensrecht vorgesehenen Zulassungsgrund darstellt (vgl. BayVGH, Beschl. v. 18.01.2021 - 9 ZB 17.30006, juris Rn. 7).
  • OVG Bremen, 30.11.2021 - 2 LA 282/21

    Anforderungsprofil; Auswahlentscheidung; Bewerberanschreiben;

    Von einer Überraschungsentscheidung kann nicht gesprochen werden, wenn das Gericht Tatsachen, zu denen sich die Beteiligten äußern konnten, in einer Weise würdigt, die nicht der Auffassung eines Prozessbeteiligten entsprechen oder von ihm für unrichtig gehalten werden (OVG Bremen, Beschl. v. 24.08.2021 - 1 LA 217/20, juris Rn. 5).
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